NMN: EFSA-Gutachten positiv — die EU-Zulassung fehlt weiterhin

Die EFSA hält β-NMN bis 300 mg täglich für sicher. Eine Marktzulassung ist das nicht — und über die Wirksamkeit sagt das Gutachten nichts.

Veröffentlicht: Zuletzt geprüft: Von Morten Wilhelm4 Min. Lektüre

NMN: EFSA-Gutachten positiv — die EU-Zulassung fehlt weiterhin
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Seit dem 11. Mai 2026 existiert erstmals eine europäische Sicherheitsbewertung für NMN, und seither wird sie im Handel als Gütesiegel zitiert. Tatsächlich hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine toxikologische Frage beantwortet, keine biologische. Eine Marktzulassung ist das Gutachten bis heute, gut drei Monate später, nicht.

Was die EFSA tatsächlich bewertet hat

Das EFSA-Panel für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) prüfte chemisch synthetisiertes β-NMN für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln — ausdrücklich als Quelle von Niacin, also Vitamin B3. Diese Zweckbestimmung ist der Kern der Sache: NMN lief nicht als Longevity-Wirkstoff durchs Verfahren, sondern als Vehikel für ein bekanntes Vitamin.

Bei einem Umrechnungsfaktor von 1 entsprechen 300 mg NMN etwa 109,7 mg Nicotinamid pro Tag, rund das Fünffache der Referenzzufuhr für Erwachsene, aber unterhalb der tolerierbaren Höchstmenge von 900 mg. Hinweise auf Genotoxizität fand das Panel nicht. In einer 90-tägigen Fütterungsstudie an Ratten traten Effekte an den Reproduktionsorganen auf; daraus leitete das Panel einen NOAEL von 400 mg pro Kilogramm Körpergewicht und einen Sicherheitsabstand (Margin of Exposure) von 93 ab, den es gemeinsam mit den Humandaten als ausreichend bewertete.

Was in dem Gutachten nirgends steht: dass NMN gegen Alterung wirkt. Diese Frage stellt das Novel-Food-Verfahren nicht. Wer die Evidenzlage dazu sucht, findet sie in unserer ausführlichen Aufarbeitung zur NMN-Wirkung — Meta-Analysen aus 2024 und 2025 finden dort keine klinisch relevanten Effekte auf Nüchternglukose, Muskelmasse oder Gehgeschwindigkeit.

Warum das noch keine Zulassung ist

Das Verfahren nach Verordnung (EU) 2015/2283 läuft in vier Schritten: Antrag, Risikobewertung durch die EFSA, Rechtsakt der Kommission, Aufnahme in die Unionsliste. Die EFSA bewertet — zulassen kann sie nicht. Erst der Rechtsakt und der Eintrag nach Verordnung (EU) 2017/2470 machen ein neuartiges Lebensmittel verkehrsfähig. Beides steht aus. Bis Redaktionsschluss am 18. August 2026 enthält die Unionsliste kein NMN; die jüngsten Änderungen betrafen andere Stoffe.

Nach dem üblichen Rhythmus von fünf bis sieben Monaten nach positivem Gutachten wird die Entscheidung zwischen Oktober 2026 und Anfang 2027 erwartet. Ein verbindliches Datum gibt es nicht.

Entscheidend für die Praxis ist der Zuschnitt: Das Verfahren ist antragsbezogen. Bewertet wurde das Material des chinesischen Herstellers EffePharm (Rohstoffmarke Uthever) mit dessen Spezifikation und Produktionsprozess — nicht NMN als Substanzklasse. Nach Artikel 26 der Verordnung kann der Antragsteller zusätzlich einen fünfjährigen Datenschutz erhalten. Eine Zulassung würde also zunächst einem Produkt gelten, nicht dem Regal. Weitere NMN-Dossiers anderer Antragsteller liegen der EFSA seit 2025 vor.

Was das für Käuferinnen und Käufer in Deutschland heißt

Rechtlich ändert sich vorerst nichts. Die Verbraucherzentrale stellt in ihrer Bewertung vom Januar 2026 klar, dass NMN nach dem EU-Novel-Food-Katalog weder in Nahrungsergänzungsmitteln noch in anderen Lebensmitteln verwendet werden darf; ein Verwaltungsgericht hatte das 2021 bestätigt.

Verkauft wird trotzdem — über die Umgehung der Lebensmittelebene. Viele Produkte laufen als „Laborchemikalie“ oder „Research Use Only“, nicht selten mit dem Aufdruck „nicht zum Verzehr“. Praktisch bedeutet das: keine lebensmittelrechtlichen Reinheitsanforderungen, keine Höchstmengenregelung, keine Kontaminanten-Grenzwerte, keine Herstellerhaftung für die Einnahme. Für Händler wiederum sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Anbieter nicht zugelassener neuartiger Lebensmittel dokumentiert; behördlich wird eher punktuell eingegriffen.

Eine Erstattung durch Krankenkassen existiert in keiner Konstellation. Und selbst nach einer Zulassung bliebe offen, ob das gekaufte Präparat der zugelassenen Spezifikation entspricht.

Redaktionelle Einordnung

Das Gutachten ist ein realer Fortschritt — aber ausschließlich auf einer von drei Ebenen. Sicherheit: bis 300 mg pro Tag unbedenklich, das ist geprüft. Wirksamkeit: Meta-Analysen finden keine klinisch relevanten Effekte, das ist der Stand. Legalität: in der EU derzeit kein zugelassenes Novel Food, das ist die Rechtslage.

Wenn ein Shop mit „EFSA-geprüft“ wirbt, wird die erste Ebene für die zweite ausgegeben und die dritte verschwiegen. Dass eine Substanz in geprüfter Dosis niemandem schadet, ist kein Argument dafür, sie zu nehmen — es ist die Mindestbedingung dafür, sie überhaupt erwägen zu dürfen. Dieselbe Unschärfe prägt die Debatte um Rapamycin, Metformin und NAD+-Precursor insgesamt, und sie findet sich auch dort, wo prominente Stimmen wie Nina Ruge den NAD+-Kanon einem breiten Publikum nahebringen.

Zu beobachten bleibt, ob die Kommission bis Jahresende liefert — und ob der Handel dann sauber zwischen dem zugelassenen Rohstoff und dem Rest des Marktes trennt.

Quellen

  1. LeitlinieEFSA Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens (NDA); Turck D et al. (2026) Safety of beta-nicotinamide mononucleotide (β-NMN) pursuant the regulation (EU) 2015/2283 and the bioavailability of nicotinamide from this source in the context of Directive 2002/46/EC · EFSA Journal 24(5)(Primärquelle, DOI 10.2903/j.efsa.2026.10007, online seit 11.05.2026 — Zweckbestimmung als Niacin-Quelle bis 300 mg/Tag, Zielgruppe Erwachsene ohne Schwangere und Stillende, Umrechnungsfaktor 1 (entspricht 109,7 mg Nicotinamid/Tag), NOAEL 400 mg/kg KG aus 90-Tage-Rattenstudie, Margin of Exposure 93)
  2. Leitlinie(2026) NAD und NMN in Nahrungsergänzungsmitteln · Verbraucherzentrale(Stand 16.01.2026 — NMN darf laut EU-Novel-Food-Katalog weder in Nahrungsergänzungsmitteln noch in anderen Lebensmitteln verwendet werden; Verweis auf ein bestätigendes Verwaltungsgerichtsurteil von 2021 sowie auf die Haftungsverlagerung durch Research-Use-only-Deklaration)
  3. News(2026) EFSA issues positive safety opinion on EffePharm's NMN · NutraIngredients(Fachpresse-Einordnung vom 13.05.2026 — Antragsteller EffePharm, übliche Zulassungsdauer von fünf bis sieben Monaten nach positivem EFSA-Gutachten)
  4. Leitlinie(2026) Union list of novel foods · Europäische Kommission, GD SANTE(Verfahrensgrundlage — die Unionsliste nach Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 führt alle zugelassenen neuartigen Lebensmittel; NMN ist bis Redaktionsschluss am 18.08.2026 nicht enthalten)
  5. NewsNovel-Foods-Abmahnwelle: Vorsicht bei fehlender Zulassung im Online-Handel · IT-Recht Kanzlei(Beleg für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Händler nicht zugelassener neuartiger Lebensmittel durch Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände und die Wettbewerbszentrale)

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